Zuschuss für Leichenhaus genehmigt

Ehemalige Kapelle in Unterlaichling muss saniert werden
   

Das Leichenhaus in Unterlaichling muss saniert werden. Nun hat der Marktgemeinderat einen Zuschuss für die rund 325.000 Euro teure Maßnahme zugesagt.

Am Leichenhaus in Unterlaichling mussten mit Stützbalken und Spanngurten Notsicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um das Gebäude vor dem Einsturz zu bewahren. Problem ist wohl der zu weiche Untergrund, auf dem die ehemalige Kapelle steht. Eine Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes ist teuer. Die Kirchenstiftung Unterlaichling hat einen Zuschussantrag gestellt.

   

Der Markt fördert die Sanierung des Leichenhauses in Unterlaichling mit maximal 120.000 Euro. Die ehemalige Kapelle neben der Kirche steht unter Denkmalschutz.

   

Im August hat der Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung das Thema bereits besprochen. Dabei erläuterte ein Statiker die notwendigen Maßnahmen. Als Grundlage für einen Zuschuss dienten der Marktverwaltung die Kosten für ein „Standard-Leichenhaus“ am Beispiel Allersdorf. Allerdings sollten auch die denkmalschutzrechtlichen Belange beachtet werden. Bürgermeister Christian Kiendl (CSU) war es ein Anliegen, dass sich auch die Diözese an den Sanierungskosten beteiligt.

Diözese stellt Zuschuss in Aussicht
Grundsätzlich gibt die Diözese aber bei der Sanierung von Leichenhäusern keine Förderung, da die Bestattung Aufgabe der Kommunen ist. Allerdings konnten zusammen mit der Kirchenstiftung der Diözese Gründe dafür vorgelegt werden, dass die Sanierung des Leichenhauses an dieser Stelle auch notwendige Sicherungsmaßnahmen beinhaltet, um weiterhin die Stabilität der Kirche zu gewährleisten, informierte Kiendl.

Die Diözese habe daraufhin eine Förderung in Höhe von rund 117000 Euro in Aussicht. Verwundert zeigten sich unter anderem Kiendl und Ortssprecher Ernst Roth, dass das Landesamt für Denkmalpflege bei der Sanierung mitbestimme, aber lediglich mit 5.000 Euro Zuschuss aus der Denkmalpflege zu rechnen ist. Laut Roth habe die Kirchenstiftung schon 25 bis 30.000 Euro in die Notsicherung investiert. Der Eigenanteil der Kirchenstiftung beläuft sich auf rund 62 Prozent.

Nach den geltenden Zuschussregelungen des Marktes ergibt sich eine Förderquote von 80 Prozent. Das sind 120.000 Euro aus den förderfähigen Kosten in Höhe von 150.000 Euro. Der Betrag wurde gedeckelt. Die Fördermittel sollen in den Jahren 2022 bis 2024 im Haushalt bereitgestellt werden.

   

   


<<  ZURÜCK  << Text und Foto: Sebastian Brückl / Laber−Zeitung >>  STARTSEITE  <<